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Was ist Kindertagespflege

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Kindertagespflege ist nach § 23 SGB VIII, eine Form der Betreuung, die als gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzusehen ist und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern, nach § 5 SGB VIII, entspricht.


Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags (max. 10 Std.) im Privathaushalt der Betreuungsperson oder in dafür angemieteten Räumen von einer Kindertagespflegeperson (im Volksmund auch liebevoll „Tagesmutter“ genannt) betreut wird.

 

Eine Kindertagespflegeperson kann bis zu 5 Kinder betreuen.

 

Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in familienähnlichen Strukturen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine sehr gute alternative Betreuungsform.

 

Herausragende Merkmale dieses Betreuungsangebotes der Kindertagespflege sind:

  • Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen.
  • Die kleine Gruppe ermöglicht individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes
  • Familienähnliche Strukturen, d.h. Aufwachsen mit den anderen Tageskindern als „Tagesgeschwister“.

 

Die Tagesbetreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann in der gemeinsamen Erziehungsverantwortung zweier Familien durch Kooperation mehr Sicherheit in Erziehungsfragen geben.

 

Die Finanzierung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch das Land und die Stadt Schwerin übernommen.

 

Für die Eltern fallen lediglich Verpflegungskosten an.